
Kolumbien
Vollständig legal
Überblick
Einführung & wichtige Fakten
Kurze Zusammenfassung
Praktische Anwendung
Zulässige Dokumenttypen
Gewerbliche Verträge
NDAs (Geheimhaltungsvereinbarungen)
Lieferanten- und Dienstleistungsverträge
Arbeitsverträge
Bestellungen
SaaS- und Software-Lizenzvereinbarungen
Versicherungsanträge
Normale Mietverträge
Eingeschränkte Dokumenttypen
Immobilienübertragungen und alle Rechtsgeschäfte, die eine öffentliche Urkunde (escritura pública) erfordern, die gemäß dem Notarstatut (Decreto 960/1970, geändert durch das Dekret 2106/2019) über einen Notar abgewickelt werden müssen
Zivile Treuhandvereinbarungen und Verträge von Zivilgesellschaften, einschließlich deren Verlängerungen oder Änderungen, die aus demselben Grund eine handschriftliche Unterschrift erfordern
Testamente (testamento abierto/cerrado), die gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch persönlich vor einem Notar und 3-5 Zeugen errichtet werden müssen
Inhaberpapiere, insbesondere Bankschecks, die eine handschriftliche Unterschrift erfordern
Verpflichtungen der kolumbianischen Regierung aus internationalen Verträgen
Häufige Ausschlüsse
Authentifizierung erforderlich
Firma Electrónica: jede Methode, die den Unterzeichner zuverlässig identifiziert und dem Zweck der Transaktion angemessen ist. Codes, Passwörter, Biometrie und private kryptografische Schlüssel qualifizieren sich alle unter diesem technologieneutralen Standard (Dekret 2364/2012).
Firma Digital: erfordert ein Zertifikat einer von der ONAC akkreditierten Zertifizierungsstelle gemäß Dekret 1747/2000, wobei die Signaturerstellungsdaten der alleinigen Kontrolle des Unterzeichners unterliegen.
Einschränkungen
Steuerung des Signatur-Workflows
Allgemein zulässig
Zeitlich begrenzte Signaturfenster.
Sequenzielle Unterzeichnungsreihenfolge.
Pflichtfeldausfüllung.
Dokumentenablaufdaten.
IP-basierte Zugriffsbeschränkungen.
Passwortgeschützter Umschlagzugriff.
SMS-Verifizierungscodes.
Anhangsanforderungen.
Erfordert eventuell besondere Handhabung oder Ausschlüsse
Einschränkungen, die Unterzeichner daran hindern, das vollständige Dokument vor der Unterzeichnung zu überprüfen.
Einschränkungen, die wesentliche Vertragsbedingungen verschleiern.
Pauschalverbote für die Aufbewahrung persönlicher Kopien.
Anforderungen an bestimmte Hardware oder kostenpflichtige Software zum Abschluss der Unterzeichnung.
Gesetzliche Anforderungen
KolumbienE-Signaturgesetz erklärt
Rechtsrahmen
Regulierungsbehörden
Mindestaufbewahrungsfrist
Handelsbücher und Verträge: mindestens 10 Jahre (Código de Comercio Art. 60, Decreto 410/1971, in der geänderten Fassung des Gesetzes 962/2005)
Datennachrichten im Allgemeinen: Das Gesetz 527 Art. 12 erfordert die Aufbewahrung in einer Form, die die Integrität wahrt und die Identifizierung von Ursprung, Bestimmungsort und Zeitstempeln ermöglicht, ohne dass eine feste Jahreszahl angegeben ist
Aufbewahrungshinweise
Daten, Datenschutz und grenzüberschreitend
Datenschutz und ComplianceKolumbien
Datenschutzrahmen
Gesetz 1581 von 2012 (Habeas Data) + Dekret 1377 von 2013
Datenschutz-Compliance-Status
Firma.dev ist DSGVO-konform und wird in der EU gehostet. Das Gesetz 1581 wurde nicht unabhängig im Hinblick auf die Datenverarbeitung von Firma.dev geprüft. Markieren Sie dies für eine formelle Lückenprüfung, bevor Sie Behauptungen zur Einhaltung des Gesetzes 1581 aufstellen, insbesondere in Bezug auf die Anforderungen an die Einwilligung und den grenzüberschreitenden Datentransfer.
Datenschutzhinweise
Das Gesetz 1581 von 2012 (ein verfassungsmäßiges Recht gemäß Art. 15) regelt personenbezogene Daten von Personen, die in Kolumbien verarbeitet werden, sowie Daten von kolumbianischen Staatsbürgern, die im Ausland verarbeitet werden. Es erfordert eine vorherige, ausdrückliche und informierte Einwilligung. Die Durchsetzung erfolgt durch die stellvertretende Superintendenz für Datenschutz der SIC, mit Geldbußen von bis zu ca. 950.000 bis 1 Million USD pro Verstoß. Daten des Finanzsektors fallen zusätzlich unter das Gesetz 1266/2008, das von der Finanzsuperintendenz beaufsichtigt wird.
Datenresidenz
Angemessenheitsbeschluss
Nein. Die EU hat Kolumbien keinen Angemessenheitsbeschluss erteilt, und Kolumbien hat keine veröffentlichte gegenseitige Angemessenheitsfeststellung für die EU/den EWR.
Grenzüberschreitende Überweisungen
Standardmäßig eingeschränkt. Gesetz 1581 Art. 26 verbietet Übermittlungen in Länder ohne ein „angemessenes“ Schutzniveau, es sei denn, es gilt eine Ausnahme: ausdrückliche Einwilligung, vertragliche Notwendigkeit, medizinischer/bankfachlicher Austausch oder ein internationaler Vertrag. Das SIC-Rundschreiben 003/2025 hat kürzlich Standardvertragsklauseln des iberoamerikanischen Datenschutznetzwerks als Übermittlungsmechanismus für ansonsten nicht angemessene Bestimmungsländer anerkannt. Es gibt keinen Angemessenheitsbeschluss zwischen der EU und Kolumbien in keiner der beiden Richtungen.
Aufenthaltshinweise
Kolumbien hat ohnehin keine Vorgaben zur Datenresidenz, sodass das EU-Hosting (das AWS Paris/Stockholm-Setup von Firma.dev) keine solchen erfüllen muss. Die Compliance ist hier eher eine Frage der Sorgfaltspflicht gemäß den Sicherheits- und Vertraulichkeitsstandards des Gesetzes 1581 als eine Standortanforderung.
Maximale Aufbewahrungsdauer
Keine generelle gesetzliche Höchstgrenze in Gesetz 1581. Finanzielle Säumnisse/negative Daten müssen für schutzbedürftige Gruppen gemäß Gesetz 2157/2021 (zur Änderung des Gesetzes 1266) „sofort oder so schnell wie möglich“ gelöscht werden.
Branchenkompatibilität
E-Signaturen nach Branche in Kolumbien
Vollständig unterstützte Branchen
Allgemeine Werbung
SaaS-Software
HR Tech Beschäftigung
Bildung/Edtech
Bau
Unterstützt mit Vereinbarung
Gesundheitswesen
Biowissenschaften/Pharma
Versicherung
Finanzdienstleistungen/Fintech
Legal Tech
Immobilientechnologie
Sollte rechtlichen Rat einholen
Regierung
Branchengruppen-Matrix-Notizen
Die meisten B2B-Gewerbe-, SaaS-, HR-, Bildungs- und Bauanwendungsfälle funktionieren problemlos mit Firma Electrónica. Das Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Immobilien, Rechtswesen und Biowissenschaften eignen sich für Standard-Geschäftsdokumente, weisen jedoch sektorspezifische Ausnahmen auf (Immobilienübertragungen/-urkunden, Gerichtsakten, regulierte Finanz- und Gesundheitsprodukte). Regierungsverträge erfordern in der Regel eine ONAC-akkreditierte Firma Digital und liegen außerhalb des aktuellen Rahmens.
Allgemeine Werbung
Gewerbliche Verträge, Lieferanten- und Dienstleistungsvereinbarungen, Geheimhaltungsvereinbarungen und Bestellungen sind mit Firma Electrónica gemäß Gesetz 527 von 1999 und Dekret 2364 von 2012 vollauf gültig. Es ist kein ONAC-akkreditiertes Zertifikat oder inländischer Anbieter erforderlich.
SaaS-Software
SaaS- und Software-Lizenzvereinbarungen sind gewöhnliche Handelsverträge nach dem Gesetz 527. Firma Electrónica ist ausreichend für B2B-Abonnementverträge, API-Bedingungen und Lieferantenverträge.
Gesundheitswesen
Verwaltungsvereinbarungen, Lieferantenverträge und Einverständniserklärungen funktionieren in der Regel mit Firma Electrónica. Es wurde keine kolumbianische Regelung gefunden, die eine zertifikatsbasierte Firma Digital für standardmäßige kommerzielle Dokumente im Gesundheitswesen vorschreibt. Allerdings sind Gesundheitsdaten sensible personenbezogene Daten gemäß dem Gesetz 1581, das eine erhöhte Zustimmung und Sicherheitsvorkehrungen erfordert. Gekennzeichnet zur Bestätigung vor der Skalierung in regulierte klinische Anwendungsfälle.
Biowissenschaften/Pharma
Klinische Studienvereinbarungen, CRO-Verträge und Forschungskooperationen funktionieren mit Firma Electrónica wie gewöhnliche kommerzielle Verträge. Regulierte Aktivitäten unter INVIMA (Kolumbiens Gesundheits-/Arzneimittelbehörde) können gesonderte Dokumentationsregeln mit sich bringen. Bitte vor dem Erstellen regulierter Pharma-Workflows bestätigen.
Versicherung
Versicherungsanträge und Policendokumente funktionieren mit der Firma Electrónica im Allgemeinen wie gewöhnliche Handelsverträge. Es wurde keine kolumbienspezifische Regelung gefunden, die zertifikatsbasierte Signaturen für Standardpolicen vorschreibt, aber versicherungsspezifische Verbraucherschutzregeln sollten bestätigt werden, bevor in diese Branche expandiert wird.
Finanzdienstleistungen/Fintech
Allgemeine Handelsvereinbarungen mit Finanzinstituten funktionieren mit Firma Electrónica. Die kolumbianische Superintendency of Finance (SOF) kann branchenspezifische Authentifizierungsregeln für verbraucherorientierte Finanzprodukte vorschreiben. Prüfen Sie die aktuellen Rundschreiben, bevor Sie regulierte Fintech- oder Bankkunden in großem Umfang anbinden.
HR Tech Beschäftigung
Das kolumbianische Arbeitsrecht schreibt keine besondere Unterschriftsform für Arbeitsverträge vor. Firma Electrónica deckt Angebotsschreiben, Arbeitsvereinbarungen und die meiste HR-Dokumentation ab. Behalten Sie den Standard-Audit-Trail bei, da Arbeitsstreitigkeiten vom Nachweis der Einwilligung und Identität abhängen können.
Legal Tech
Mandantenvereinbarungen und kommerzielle Verträge auf Seiten der firma sind mit der Firma Electrónica kompatibel. Gerichtliche Schriftsätze und gerichtliche Vollmachten folgen den eigenen Regeln der digitalen Justiz des Ley 2213 de 2022 (Übermittlung von Datennachrichten über offizielle Kanäle) und nicht einer generischen E-Signatur-Plattform eines Drittanbieters.
Immobilientechnologie
Gewöhnliche Mietverträge und Immobilienverwaltungsverträge funktionieren mit Firma Electrónica als Standard-Handelsverträge. Immobilienübertragungen, Belastungen und alle Geschäfte, die eine öffentliche Urkunde (escritura pública) erfordern, müssen über einen Notar gemäß dem Notarstatut (Decreto 960/1970, geändert durch Dekret 2106/2019) abgewickelt werden. Die eigene Unterschrift des Notars auf der Urkunde kann elektronisch sein, aber das zugrunde liegende Geschäft erfordert immer noch das notarielle Verfahren und nicht eine eigenständige Plattform für elektronische Signaturen.
Bildung/Edtech
Verwaltungsvereinbarungen, Einschreibeformulare und Lieferantenverträge mit Bildungseinrichtungen funktionieren mit Firma Electrónica. Offizielle Diplome oder Zeugnisse, die von akkreditierten Einrichtungen ausgestellt wurden, unterliegen möglicherweise gesonderten Vorschriften des Bildungsministeriums. Klären Sie dies mit der jeweiligen Einrichtung ab, bevor Sie davon ausgehen, dass eine Standard-E-Signatur diese Dokumente abdeckt.
Bau
Bau- und Nachunternehmerverträge sind gewöhnliche Handelsverträge und funktionieren mit Firma Electrónica. Es wurde keine bauspezifische E-Signatur-Regel gefunden, die über das allgemeine Vertragsrecht hinausgeht; kommunale Genehmigungsverfahren können separat persönliche oder notarielle Einreichungen erfordern.
Regierung
Regierungsverträge und -einreichungen erfordern in der Regel eine von der ONAC akkreditierte Firma Digital oder spezifische Behördenverfahren anstelle einer standardmäßigen E-Signatur-Plattform von Drittanbietern. Liegt außerhalb des aktuellen Leistungsumfangs von Firma.dev. Konsultieren Sie einen Rechtsberater für Arbeiten im öffentlichen Sektor.
Wie wir arbeiten
Wie Firma.dev funktioniert in Kolumbien
Firma.dev Unterstützt
Die Authentifizierung und der manipulationssichere Audit-Trail von Firma.dev (E-Mail-/SMS-Verifizierung, kryptografische Versiegelung, Protokollierung mit Zeitstempel) erfüllen Kolumbiens technologieneutralen Firma Electrónica-Standard und decken die weitaus größte Mehrheit der kommerziellen B2B-Anwendungsfälle ab.
Die Authentifizierung und der Prüfpfad (Audit Trail) von Firma.dev erfüllen den technologieneutralen Firma-Electrónica-Standard Kolumbiens gemäß Dekret 2364/2012, was die überwiegende Mehrheit der B2B-kommerziellen Anwendungsfälle abdeckt. Die Plattform bietet:
Identifizierung des Unterzeichners: E-Mail-basierte Authentifizierung mit optionaler SMS-Verifizierung
Manipulationssichere Dokumente: Eine kryptografische Versiegelung stellt sicher, dass jede Änderung nach der Unterzeichnung erkennbar ist
Vollständige Prüfpfade (Audit Trails): Jede Aktion wird mit einem Zeitstempel versehen und protokolliert
EU-Datenhosting: Alle Daten werden in AWS Paris gehostet, ohne dass kolumbianische Vorgaben zur Datenresidenz erfüllt werden müssen
Für B2B-Softwarevereinbarungen, SaaS-Abonnements, Arbeitsverträge, NDAs und Lieferantenvereinbarungen entspricht das Signaturniveau von Firma.dev dem kolumbianischen Firma-Electrónica-Standard.
Das API-First-Design von Firma.dev bedeutet, dass Sie die Unterzeichnung direkt in Ihre Anwendung einbetten können. Kolumbianische Unternehmen, die Customer Workspaces nutzen, erhalten isolierte Umgebungen für jeden Kunden, in denen Vorlagen und die Nutzung von Umschlägen separat nachverfolgt werden.
Rechtliche Einzelheiten
Kolumbiens Rahmenbedingungen für die elektronische Signatur stützen sich auf zwei Hauptinstrumente: das Gesetz 527 von 1999 und das Dekret 2364 von 2012 (zusammengefasst im Dekret 1074/2015, Art. 2.2.2.47.1 ff.).
Das Gesetz 527/1999 legte den grundlegenden Grundsatz fest, dass Datennachrichten und elektronische Signaturen dieselbe Rechtsgültigkeit und Durchsetzbarkeit besitzen wie Papierdokumente und handschriftliche Unterschriften. Die Gültigkeit eines Vertrages wird nicht allein deshalb verweigert, weil er durch eine Datennachricht zustande gekommen ist. Das Gesetz führte auch Kolumbiens ursprüngliche, zertifikatsbasierte Firma Digital ein, die durch das Dekret 1747 von 2000 weiter geregelt wird. Diese erfordert ein Zertifikat, das von einer von der ONAC (Organismo Nacional de Acreditación de Colombia) akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde, und birgt eine stärkere Vermutung der Echtheit in sich.
Das Dekret 2364 von 2012 erweiterte dies, indem es die Firma Electrónica formell als jeden technischen Mechanismus definierte – einschließlich Codes, Passwörtern, biometrischen Daten oder privaten kryptografischen Schlüsseln –, der einen Unterzeichner zuverlässig identifiziert und dem Zweck der Nachricht angemessen ist, unabhängig von einer ONAC-Zertifizierung. Dies verleiht Kolumbien ein zweistufiges Modell und nicht die dreistufige SES/AES/QES-Struktur, die eIDAS verwendet: eine uneingeschränkte, technologieneutrale Firma Electrónica-Stufe, die den normalen kommerziellen Gebrauch abdeckt, und eine zertifikatsbasierte Firma Digital-Stufe, die für Fälle reserviert ist, in denen eine stärkere Echtheitsvermutung gewünscht oder erforderlich ist.
Kolumbianische Gerichte haben diesen Rahmen direkt bestätigt. Das Verfassungsgericht (Urteil C-831 von 2001) entschied, dass Gerichte und öffentliche Stellen sich auf elektronische und telematische Dokumente mit derselben Gültigkeit wie Originale verlassen können, sofern deren Echtheit und Integrität gewährleistet sind. Der Oberste Gerichtshof (Urteil vom 16. Dezember 2010) legte einen praktischen Beweistest für Datennachrichten fest: Vollständigkeit, Unveränderlichkeit seit der Ausstellung, Rückverfolgbarkeit und Erhaltbarkeit – ein Test, den kolumbianische Gerichte bei der Abwägung elektronisch signierter Beweismittel nach wie vor anwenden.
Die namentlich genannten Ausschlüsse sind enger gefasst, als Standardannahmen vermuten lassen, und Immobilien sowie Testamente gehören nach dem Gesetz 527 selbst nicht zu den ausgeschlossenen Dokumentenarten. Beide erfordern stattdessen unabhängig von der Signaturtechnologie ein persönliches notarielles Verfahren. Immobilienübertragungen, Belastungen und alle Rechtsgeschäfte, die eine öffentliche Urkunde (escritura pública) erfordern, müssen gemäß dem Notarstatut (Decreto 960 de 1970) vor einem Notar vollzogen werden. Dieselbe Anforderung der handschriftlichen Unterschrift gilt auch für zivilrechtliche Treuhandvereinbarungen und Verträge von Zivilgesellschaften. Mit dem Dekret 2106 von 2019 wurde das Notarstatut so geändert, dass die eigene Unterschrift des Notars auf der Urkunde nun elektronisch erfolgen kann, das zugrunde liegende Geschäft erfordert jedoch nach wie vor das notarielle Verfahren und kann nicht über eine eigenständige kommerzielle E-Signatur-Plattform abgewickelt werden. Testamente (testamento abierto oder cerrado) erfordern nach dem Zivilgesetzbuch ebenfalls die persönliche Errichtung vor einem Notar sowie drei bis fünf Zeugen, so dass eine elektronische Signatur nur innerhalb dieses notariellen Verfahrens und nicht als Ersatz dafür anwendbar ist. Wertpapiere, insbesondere Bankchecks, erfordern eine handschriftliche Unterschrift, und die Verpflichtungen der kolumbianischen Regierung aus internationalen Verträgen sind im Gesetz 527 selbst separat ausgeschlossen.
Kolumbiens bedeutendste jüngste Entwicklung liegt außerhalb des eigentlichen Gesetzes über elektronische Signaturen. Das Gesetz 2213 von 2022 (Ley 2213 de 2022) hat die aus der Pandemiezeit stammenden Regeln (Dekret 806/2020) zur Nutzung digitaler Kanäle und Datennachrichten in Gerichtsverfahren dauerhaft verankert. Es ging sogar noch weiter, indem es den Parteien gestattet, Sondervollmachten für gerichtliche Schritte per Datennachricht mit einer bloßen Unterschriftenzeile zu erteilen: Es ist keinerlei Unterschrift – weder digital noch handschriftlich – und keine persönliche Anerkennung erforderlich. In Kombination mit dem Dekret 2106/2019, das es Notaren erlaubt, Urkunden elektronisch zu errichten, hat Kolumbien die Prozesse rund um sein E-Signatur-Gesetz kontinuierlich digitalisiert, anstatt die 1999 durch das Gesetz 527 geschaffene grundlegende zweistufige Struktur neu zu schreiben.
Im Bereich des Datenschutzes regelt das kolumbianische Gesetz 1581 von 2012 (Habeas Data) personenbezogene Daten als verfassungsmäßiges Recht, das von der Superintendenz für Industrie und Handel (SIC) durchgesetzt wird. In seiner Struktur unterscheidet es sich von der DSGVO, anstatt diese eng widerzuspiegeln. Grenzüberschreitende Übermittlungen sind standardmäßig verboten, es sei denn, das Empfängerland erfüllt einen „angemessenen“ Schutzstandard oder es gilt eine bestimmte Ausnahme wie die Einwilligung, die Notwendigkeit zur Vertragserfüllung, der medizinische oder bankenbezogene Datenaustausch oder ein internationaler Vertrag. Mit dem Rundschreiben 003 von 2025 (SIC Circular 003 of 2025) hat die SIC neu Mustervertragsklauseln des iberoamerikanischen Datenschutznetzwerks als Übermittlungsmechanismus für ansonsten nicht angemessene Bestimmungsländer anerkannt – die derzeit engste Entsprechung zu einer Option im Stil von Standardvertragsklauseln in Kolumbien. Es gibt keinen Angemessenheitsbeschluss zwischen der EU und Kolumbien in beiderlei Richtung, so dass das EU-Hosting von Firma.dev die Übermittlungsfrage nicht von sich aus so löst, wie dies bei einer Rechtsordnung mit gegenseitigem Angemessenheitsbeschluss der Fall wäre.
Aktuelle Entwicklungen
E-Signatur Landschaft in Kolumbien2026
Ley 2213 de 2022: Macht die Regeln des Dekrets 806/2020 aus der Pandemiezeit dauerhaft, die digitale Kanäle, Datennachrichten und virtuelle Anhörungen in Gerichtsverfahren ermöglichen. Darüber hinaus erlaubt es spezielle Prozessvollmachten für gerichtliche Schritte per Datennachricht mit nur einer Unterschriftszeile (keine Unterschrift erforderlich) und ohne persönliche Identitätsprüfung.
Dekret 2106 von 2019: Änderte das Notariatsstatut, sodass Notare selbst öffentliche Urkunden mit einer elektronischen Signatur ausstellen können.
Datenschutz-Updates (2024-2025): Das SIC-Rundschreiben 002/2024 führte KI-spezifische Anforderungen an die Datenverarbeitung ein, das Gesetz 2489/2025 befasst sich mit Daten von Minderjährigen im digitalen Umfeld und das SIC-Rundschreiben 003/2025 genehmigte Standardvertragsklauseln für grenzüberschreitende Übertragungen.
Quellen
Gesetz 527 von 1999: https://www.funcionpublica.gov.co/eva/gestornormativo/norma.php?i=4276
Dekret 2364 von 2012 (MinTIC-Sammlung): https://normograma.mintic.gov.co/mintic/compilacion/docs/decreto_2364_2012.htm
Dekret 1747 von 2000 (Zertifizierungsstellen und digitale Signaturen)
ONAC über akkreditierte digitale Zertifizierungsstellen: https://onac.org.co/en/services/digital-certification-entities/
Decreto 960 de 1970 (Notarstatut) + Dekret 2106 von 2019: https://www.funcionpublica.gov.co/eva/gestornormativo/norma.php?i=149249
CMS Law Expertenleitfaden für E-Signaturen in Kolumbien (Quelle für das Verfassungsgericht C-831/2001, das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 16. Dezember 2010 und das Erfordernis der nassen Tinte bei zivilrechtlichen Treuhand-/Zivilgesellschaftsverträgen): https://cms.law/en/int/expert-guides/cms-expert-guide-to-e-signatures-in-commercial-contracts/colombia
OneSpan Kolumbien Leitfaden zur Legalität von E-Signaturen: https://www.onespan.com/resources/esignature-legality/colombia
Kolumbianisches Zivilgesetzbuch zu Testamenten: https://www.gerencie.com/testamento.html
Ley 2213 de 2022: https://www.funcionpublica.gov.co/eva/gestornormativo/norma.php?i=187626
Gesetz 1581 von 2012 + Dekret 1377 von 2013 (DLA Piper Datenschutzgesetze der Welt): https://www.dlapiperdataprotection.com/index.html?t=law&c=CO
Código de Comercio (Decreto 410/1971) Art. 60 in der geänderten Fassung des Gesetzes 962/2005: https://leyes.co/codigo_de_comercio/60.htm


